Nach steuerlichen Abzügen
Das zu versteuernde Einkommen, kurz zvE, steht im Steuerbescheid. Es berücksichtigt unter anderem steuerlich abziehbare Vorsorgeaufwendungen. Der Rechner kann es aus gewöhnlichen Angaben schätzen.
Hohes Einkommen kann den Elterngeldanspruch ausschließen. Der Rechner prüft die Grenze und zeigt, welche Möglichkeiten das zu versteuernde Einkommen senken könnten.
Für die Einkommensgrenze zählt das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt.
Wir rechnen mit Einkommen und Beiträgen aus 2026.
Für die Grenze zählt das zu versteuernde Einkommen. Wer nur die Bruttogehälter addiert, kann die eigene Situation falsch einschätzen.
Das zu versteuernde Einkommen, kurz zvE, steht im Steuerbescheid. Es berücksichtigt unter anderem steuerlich abziehbare Vorsorgeaufwendungen. Der Rechner kann es aus gewöhnlichen Angaben schätzen.
Grundsätzlich zählen beide Einkommen – auch ohne Trauschein. Bei gemeinsamer Veranlagung lässt sich der gemeinsame Wert aus dem Steuerbescheid verwenden.
Geburt 2026: Einkommen aus 2025.
Geburt 2027: Einkommen aus 2026.
Davon zu unterscheiden ist der Zeitraum für die Berechnung der persönlichen Elterngeldhöhe.
Genau 175.000 € überschreiten die Grenze noch nicht. Andere Anspruchsvoraussetzungen bleiben zu prüfen. Quelle: Familienportal ↗
Welche Maßnahme passt, hängt von Beruf, Versicherung, bisherigen Beiträgen und dem verfügbaren Geld ab. Mehrere Bausteine lassen sich im Rechner kombinieren.
Angestellte, Selbstständige und weitere Berufsgruppen
Zusätzliche Beiträge können als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen senken.
Der verfügbare Rahmen hängt auch von bisherigen Renten- und Vorsorgebeiträgen ab. Das Geld bleibt für die Altersvorsorge gebunden.
Privatversicherte und bestimmte freiwillig gesetzlich Versicherte
Abziehbare Beiträge für kommende Jahre können im Zahlungsjahr berücksichtigt werden.
Versicherer und Zahlweg müssen passen. Der gesamte Beitrag ist nicht automatisch abziehbar; vorgezogene Abzüge fehlen später.
Angestellte mit entsprechender Arbeitgeberlösung
Entgeltumwandlung kann den steuerpflichtigen Arbeitslohn verringern.
Bestehende Beiträge und der verfügbare Rahmen zählen mit. Auch die spätere Elterngeldhöhe kann betroffen sein.
Steuerlich abziehbare Erhaltungsaufwendungen können Einkünfte aus Vermietung verringern. Nicht jede Renovierung ist sofort abziehbar; Kosten am selbst genutzten Zuhause wirken nicht automatisch auf das zvE.
Bei einer geeigneten betrieblichen Investition – etwa einem qualifizierten Solar-Direktinvestment – kann ein IAB in Betracht kommen. Das ist keine pauschale Sonderausgabe und gilt nicht für jede Fondsbeteiligung. Voraussetzungen, Finanzierung und spätere Steuerfolgen sind gesondert zu prüfen.
Einzahlung, steuerlicher Abzug und Steuerersparnis sind unterschiedliche Beträge. Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG) ↗
Angenommen, das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beträgt 180.000 €. Für eine zusätzliche Rürup-Zahlung ist ausreichend steuerlicher Spielraum vorhanden.
insgesamt für 12 Monate
statt 0 € wegen der Einkommensgrenze
Beispiel für eine Geburt 2027, Steuerjahr 2026: zusammen veranlagtes Paar, zwei Angestellte mit jeweils 110.000 € Brutto, gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung, keine bisherigen Rürup- oder bAV-Beiträge. Das gemeinsame zvE von 180.000 € ist als bekannter Ausgangswert angegeben.
Die Zahlung und ihre Abziehbarkeit werden im Beispiel unterstellt. Die Elterngeldsumme setzt den monatlichen Höchstbetrag ohne Zuschläge für 12 Monate voraus. Mutterschaftsleistungen, Einkommen während des Bezugs und weitere Voraussetzungen können die tatsächliche Auszahlung verändern. Die Steuerentlastung betrifft die Einkommensteuer, ohne Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer.
Für eine geplante Geburt 2027 ist grundsätzlich das Steuerjahr 2026 maßgeblich. Deshalb lohnt sich die Prüfung schon vor dem Jahreswechsel.
Ist das relevante Jahr bereits vorbei, lassen sich neue Zahlungen nicht einfach zurückdatieren. Dann geht es um die tatsächlichen Verhältnisse dieses Jahres und fachlich zu prüfende Sonderfälle.
Passende Möglichkeiten, verfügbare Beiträge und Zahlungszeitpunkte klären.
Für die Einkommensgrenze wird auf das vorherige Steuerjahr geschaut.

Die Grenze einzuhalten ist ein Ziel. Wie viel Geld dafür gebunden wird und welche Folgen später entstehen, gehört genauso zur Entscheidung.
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Für Geburten 2026 gilt derzeit eine Grenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen. Bei Paaren zählt die Summe beider Eltern, auch ohne Trauschein. Erst ein Betrag über der Grenze schließt Elterngeld aufgrund des Einkommens aus. Weitere Anspruchsvoraussetzungen bleiben zu prüfen.
Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) nach den steuerlichen Regeln. Es liegt häufig unter dem Bruttogehalt. Eine pauschale Umrechnung von Brutto oder Netto reicht für eine verlässliche Prüfung nicht aus. Der Check schätzt es aus Beruf, Einkommen und Versicherungsbeiträgen. Ein bekanntes persönliches oder gemeinsam veranlagtes zvE lässt sich optional übernehmen.
Grundsätzlich zählt der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt: für 2026 das Jahr 2025, für 2027 das Jahr 2026. Die Einkommensgrenze ist von dem Zeitraum zu unterscheiden, aus dem die Höhe des Elterngelds berechnet wird. Für zukünftige Geburten zeigt der Check den aktuellen Rechtsstand.
Die gesetzliche Grenze ist fest. Prüfen lässt sich, ob rechtlich zulässige Abzüge das maßgebliche Einkommen verringern. Zum Beispiel können zusätzliche Rürup-Beiträge, vorausgezahlte Krankenversicherungsbeiträge oder betriebliche Altersvorsorge das zu versteuernde Einkommen senken. Welche Möglichkeit passt, hängt von Beruf, Versicherung und bereits gezahlten Beiträgen ab. Neue Zahlungen lassen sich grundsätzlich nicht beliebig in ein abgeschlossenes Steuerjahr zurückverlegen.
Grundsätzlich ja: Bei Paaren zählt die Summe beider zu versteuernden Einkommen, auch ohne Trauschein. Eine gemeinsame Steuererklärung ist dafür nicht erforderlich. Bei getrennten Haushalten oder besonderen Betreuungssituationen muss die Zuordnung individuell geprüft werden.
Das kommt insbesondere bei privater Krankenversicherung sowie in bestimmten Fällen freiwilliger gesetzlicher Versicherung in Betracht. Ob und wie eine Vorauszahlung möglich ist, hängt vom Versicherer und dem Zahlweg ab. Steuerlich sind die begünstigten Basis-Kranken- und Pflegebeiträge entscheidend; nicht automatisch der gesamte Tarifbeitrag. Im Rechner wird zunächst ein Szenario gezeigt, die konkrete Umsetzung anschließend geklärt.
Zusätzliche Beiträge zur Basisrente können innerhalb des noch verfügbaren steuerlichen Rahmens das zu versteuernde Einkommen mindern. Bereits gezahlte Renten- und Vorsorgebeiträge zählen mit. Im Rechner lassen sich Rürup, Krankenversicherung und bAV kombinieren; Wechselwirkungen werden gemeinsam berechnet. Eine Zahlung sollte auch zu Liquidität und langfristiger Planung passen.
Neue Zahlungen lassen sich grundsätzlich nicht nachträglich in das alte Jahr verschieben. Zu prüfen sind die tatsächlichen Einkünfte und abzugsfähigen Aufwendungen des betreffenden Jahres sowie mögliche fachlich begründete Korrekturen. Sonderfälle wie ein IAB benötigen eine individuelle steuerliche Prüfung; eine rückwirkende Lösung ist nicht pauschal zugesichert.
Ja. Wenn das maßgebliche zvE unter der Grenze liegt, ist die Einkommensgrenze zunächst kein Ausschlussgrund. Trotzdem verändert Elternzeit das Haushaltsbudget. Rücklagen, laufende Verpflichtungen, Absicherung und Vorsorge sind auch dann wichtige Themen.
Dieser Check prüft die Einkommensgrenze. Die angezeigte Gesamtsumme ist ein Höchstbetragsbeispiel für den gewählten Zeitraum, keine individuelle Leistungsberechnung. Elternzeitmonate, Erwerbseinkommen während des Bezugs, Mutterschaftsleistungen und weitere Regeln entscheiden mit. Die monatliche Leistung lässt sich ergänzend mit dem offiziellen Elterngeldrechner schätzen.
Bei diesen Einkünften ist die steuerliche Einordnung besonders wichtig. Eine pauschale Addition aller Kapitalerträge kann zu einem falschen Ergebnis führen. Entscheidend ist die steuerliche Behandlung im Einzelfall. Selbstständige und gemischte Einkünfte können außerdem den Bemessungszeitraum und die Leistungshöhe beeinflussen.
Redaktioneller Stand: 18. September 2026. Orientierung für Deutschland; die persönliche Anspruchs- und Steuerprüfung wird dadurch nicht ersetzt.
Mit den persönlichen Angaben wird aus einer allgemeinen Regel eine konkrete Orientierung.