Drei Fälle aus dem Leben
Wie viel bleibt von einer Abfindung übrig?
100.000 €, 150.000 € oder 200.000 € Abfindung: Die höchste Zahlung muss nicht zur höchsten Steuer führen. Diese drei Beispiele zeigen, wie stark die persönliche Situation das Ergebnis verändert.
| Die Ausgangslage | Fall ADirekt in den nächsten Job Nach dem Ausscheiden beginnt eine neue Stelle. Im Auszahlungsjahr fällt weiter Gehalt an. | Fall BAls Ehepaar gemeinsam planen Eine Person erhält die Abfindung. Für die Steuer zählt auch das Einkommen des Ehepartners. | Fall CEin Jahr ohne weiteres Einkommen Die Abfindung fällt in ein Jahr, in dem nach Abzügen kein anderes Einkommen versteuert werden muss. |
|---|---|---|---|
| Übriges zu versteuerndes Einkommen¹ | 100.000 € | 60.000 € gemeinsam | 0 € |
| Veranlagung | Einzeln | Zusammen | Einzeln |
| Abfindung | 100.000 € | 150.000 € | 200.000 € |
| Einkommensteuer insgesamt | 72.864 € | 54.614 € | 36.045 € |
| Davon durch die Abfindung | 42.000 € | 46.180 € | 36.045 € |
| Von der Abfindung bleiben nach Einkommensteuer | 58.000 € | 103.820 € | 163.955 € |
Direkt in den nächsten Job
Nach dem Ausscheiden beginnt eine neue Stelle. Im Auszahlungsjahr fällt weiter Gehalt an.
- Übriges zu versteuerndes Einkommen¹
- 100.000 €
- Veranlagung
- Einzeln
- Abfindung
- 100.000 €
- Einkommensteuer insgesamt
- 72.864 €
- Davon durch die Abfindung
- 42.000 €
- Von der Abfindung bleiben nach Einkommensteuer
- 58.000 €
Als Ehepaar gemeinsam planen
Eine Person erhält die Abfindung. Für die Steuer zählt auch das Einkommen des Ehepartners.
- Übriges zu versteuerndes Einkommen¹
- 60.000 € gemeinsam
- Veranlagung
- Zusammen
- Abfindung
- 150.000 €
- Einkommensteuer insgesamt
- 54.614 €
- Davon durch die Abfindung
- 46.180 €
- Von der Abfindung bleiben nach Einkommensteuer
- 103.820 €
Ein Jahr ohne weiteres Einkommen
Die Abfindung fällt in ein Jahr, in dem nach Abzügen kein anderes Einkommen versteuert werden muss.
- Übriges zu versteuerndes Einkommen¹
- 0 €
- Veranlagung
- Einzeln
- Abfindung
- 200.000 €
- Einkommensteuer insgesamt
- 36.045 €
- Davon durch die Abfindung
- 36.045 €
- Von der Abfindung bleiben nach Einkommensteuer
- 163.955 €
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind noch nicht abgezogen. Die Auszahlung durch den Arbeitgeber kann zunächst niedriger ausfallen.
¹ Einkommen nach steuerlichen Abzügen, nicht das Bruttogehalt. Bei Fall B zählen beide Ehepartner zusammen. Die Beispiele gelten für 2026 und setzen voraus, dass die Fünftelregelung angewendet werden darf. Alle Annahmen zu den Beispielen
Fall C erhält die höchste Abfindung und zahlt insgesamt die niedrigste Einkommensteuer. Warum ist das so?
In Fall C muss im selben Jahr neben der Abfindung kein weiteres Einkommen versteuert werden. Dadurch wirkt eine besondere Steuerregel für Abfindungen hier besonders stark: die Fünftelregelung.
In Fall A und B kommt zur Abfindung dagegen ein hohes Einkommen hinzu. Das macht einen großen Unterschied. Der Blick auf Fall C zeigt, wie die besondere Berechnung funktioniert.
Die eigene Situation berechnen
Was bleibt von der eigenen Abfindung?
Abfindung und Einkommen eingeben. Anschließend lassen sich die Möglichkeiten kombinieren und ihre gemeinsame Steuerwirkung vergleichen.
Berechnungsgrundlagen und Modellannahmen
Deutschland · Einkommensteuer 2025/2026. 2027 wird ausdrücklich mit Regeln 2026 simuliert. Die Ergebnisse sind eine Modellrechnung; Steuerklassen und tatsächlicher Lohnsteuerabzug werden nicht nachgebildet. Kinderfreibeträge, negatives Arbeitslosengeld, Sonderfälle der Kirchensteuer und Verlustvorträge sind nicht vollständig modelliert.
Maßgeblich sind die persönlichen Angaben und die jeweils erfüllten Voraussetzungen.
§ 32a EStG · § 32b EStG · § 34 EStG · § 10 EStG · § 7g EStG
Was bedeutet die Fünftelregelung?
In Fall C beträgt die Abfindung 200.000 €. Das andere zu versteuernde Einkommen beträgt 0 €. Die Rechnung besteht aus vier Schritten:
- 1
Die Abfindung durch fünf teilen
200.000 € ÷ 5 = 40.000 €
- 2
Das andere zu versteuernde Einkommen dazurechnen
In Fall C: 0 € + 40.000 € = 40.000 €
- 3
Die Einkommensteuer auf diese 40.000 € berechnen
In Fall C sind das 7.209 €. Dafür gelten die gesetzlichen Steuerregeln des Jahres 2026.
- 4
Diesen Steuerbetrag mit fünf multiplizieren
7.209 € × 5 = 36.045 € Einkommensteuer
Auf 40.000 € Einkommen fällt in diesem Beispiel prozentual weniger Einkommensteuer an als auf 200.000 €. Deshalb ist das Ergebnis niedriger, obwohl die Steuer anschließend mit fünf multipliziert wird.
Die gesamte Abfindung wird trotzdem im Jahr der Auszahlung versteuert. Die Zahlung wird dafür nicht auf fünf Jahre verteilt. Diese vereinfachte Rechnung gilt für Fall C, weil neben der Abfindung kein anderes Einkommen zu versteuern ist.
So viel spart Fall C durch die Fünftelregelung
- Einkommensteuer ohne Fünftelregelung
- 72.864 €
- Einkommensteuer mit Fünftelregelung
- 36.045 €
- Weniger Einkommensteuer
- 36.819 €
Dieselbe Person, dieselbe Abfindung. Verglichen wird nur die Einkommensteuer; Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht enthalten.
Die Rechnung oben passt zu Fall C, weil das andere zu versteuernde Einkommen 0 € beträgt. Bei anderem Einkommen ist ein zusätzlicher Rechenschritt nötig. Er wird in der folgenden Vertiefung erklärt.
Wie funktioniert die Rechnung mit weiterem Einkommen?
Dann wird zuerst die Steuer auf das andere Einkommen allein berechnet. Anschließend wird ein Fünftel der Abfindung hinzugerechnet und die Steuer erneut bestimmt. Die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen wird mit fünf multipliziert. So ergibt sich die Einkommensteuer, die durch die Abfindung hinzukommt.
In Fall A sieht das so aus:
- Steuer auf 100.000 € anderes Einkommen: 30.864 €.
- Ein Fünftel der Abfindung dazurechnen: 100.000 € + 20.000 € = 120.000 €. Die Steuer darauf beträgt 39.264 €.
- Die Differenz: 39.264 € − 30.864 € = 8.400 €.
- Mal fünf: 8.400 € × 5 = 42.000 € Steuer auf die Abfindung.
Zusammen mit der Steuer auf das andere Einkommen sind das 72.864 €. In diesem Fall ergibt sich auch ohne Fünftelregelung dieselbe Steuer. Bei anderen Einkommen kann sie dagegen etwas sparen. Gesetzliche Berechnung: § 34 EStG
Wann gilt die Fünftelregelung?
Die Zahlung muss unter anderem eine begünstigte Entschädigung sein, etwa für den Verlust des Arbeitsplatzes. Außerdem müssen die steuerpflichtigen Einnahmen in einem Jahr in besonderer Weise gebündelt sein. Das Gesetz spricht von außerordentlichen Einkünften. Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, sollte die Steuerberatung prüfen. Zahlungen über mehrere Jahre können den Vorteil gefährden. § 34 EStG
Die Steuererklärung ist wichtig: Seit 2025 rechnet der Arbeitgeber die Fünftelregelung bei der Auszahlung nicht mehr ein. Die Steuerentlastung muss deshalb über die eigene Steuererklärung geltend gemacht werden: Dazu die Abfindung in der Anlage N angeben. Das Finanzamt prüft, ob die Voraussetzungen für die Fünftelregelung erfüllt sind. Eine mögliche Erstattung kommt erst nach der Steuererklärung. § 39b EStG
Abfindung: Steuern sparen
Das übrige Einkommen Richtung null senken – und Steuern auf die Abfindung sparen
Wenn neben der Abfindung kein weiteres Einkommen versteuert werden muss, kann die Fünftelregelung besonders viel bewirken. Deshalb lohnt sich die Frage: Wie lässt sich das normale steuerpflichtige Einkommen im Auszahlungsjahr möglichst weit senken – idealerweise auf null?
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: die Auszahlung in ein einkommensarmes Jahr verschieben, absetzbare Beiträge zur Altersvorsorge leisten oder Krankenversicherungsbeiträge vorauszahlen. Auch geeignete unternehmerische Investitionen können infrage kommen.
Gemeint ist jeweils das Einkommen nach steuerlichen Abzügen. Es geht darum, passende Abzüge und den richtigen Zeitpunkt zu nutzen.
Welche Möglichkeiten senken das steuerpflichtige Einkommen?
01 · Den Zeitpunkt wählen
Die Auszahlung der Abfindung planen – und Steuern sparen
Wer eine Abfindung in einem Jahr mit wenig oder keinem anderen steuerpflichtigen Einkommen erhält, kann erheblich weniger Steuern darauf zahlen. Deshalb lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber über den Auszahlungstermin zu verhandeln.
Endet die Beschäftigung beispielsweise im September, kann eine Auszahlung im Januar des folgenden Jahres günstiger sein. Im Jahr des Ausscheidens wurde bereits mehrere Monate Gehalt verdient. Im folgenden Jahr fällt möglicherweise deutlich weniger Einkommen an – etwa, wenn zunächst eine Auszeit geplant ist.
Entscheidend ist, wie viel anderes Einkommen im gesamten Auszahlungsjahr versteuert werden muss.
Den Auszahlungstermin mit dem Arbeitgeber verhandeln
Der spätere Termin muss vorab wirksam mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Eine bereits erhaltene Abfindung lässt sich nachträglich keinem anderen Jahr zuordnen.
Rechts- und Steuerberatung können dabei unterstützen, einen passenden Termin zu finden und die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber rechtzeitig und rechtssicher zu gestalten.
Weniger Steuern – und Zeit für das eigene Leben
Eine passend geplante Auszahlung kann auch Raum für eine berufliche Pause schaffen: ein halbes Jahr durchatmen, Zeit mit der Familie verbringen, reisen oder sich um Dinge kümmern, die lange liegen geblieben sind.
Dafür muss klar sein, wovon diese Zeit bezahlt wird. Reichen Abfindung, Steuerersparnis und vorhandenes Vermögen für die laufenden Ausgaben? Wie verändern Arbeitslosengeld, ein neuer Job oder andere Einnahmen die Rechnung?
Ein Finanzplan zeigt, welche Auszeit möglich ist
Ein ausgearbeiteter Finanzplan bringt Auszahlung, Steuern, vorhandenes Vermögen und monatliche Ausgaben zusammen. Er zeigt, wie lange das Geld reichen kann – auch für die Zeit bis zur Auszahlung.
Steuern sparen allein sollte nie das Ziel sein, wenn am Ende das Geld für die Rechnungen fehlt. Entscheidend ist, welche Möglichkeiten die Abfindung für das eigene Leben eröffnet.
02 · Das Einkommen des Partners getrennt betrachten
Einzelveranlagung: Wenn der Partner weiter verdient, kann sich der Vergleich lohnen
Die eigene Beschäftigung endet, die Abfindung wird ausgezahlt – und der Ehepartner verdient weiter gut. Bei einer gemeinsamen Steuererklärung zählt dieses Einkommen mit. Dadurch kann die Entlastung durch die Fünftelregelung kleiner ausfallen.
Eine Einzelveranlagung kann hier helfen: Beide Personen werden getrennt besteuert. Für die Berechnung der eigenen Abfindung zählt dann nur das eigene übrige Einkommen. Das Einkommen des Partners bleibt in dessen Steuerrechnung.
Der Vorteil: Um das eigene steuerpflichtige Einkommen Richtung null zu senken, muss das Einkommen des Partners nicht durch zusätzliche Abzüge ausgeglichen werden. Möglicherweise reicht dadurch eine deutlich kleinere Einzahlung in Vorsorge oder andere Maßnahmen. Wer selbst schon kein übriges Einkommen mehr versteuern muss, kann sogar ohne zusätzliche Einzahlung profitieren.
Fall B: 19.296 € weniger Einkommensteuer ohne zusätzliche Einzahlung
Für diesen Vergleich verteilen wir die Einkommen aus Fall B so:
- Eine Person erhält 150.000 € Abfindung und hat 0 € anderes zu versteuerndes Einkommen.
- Der Ehepartner hat 60.000 € zu versteuerndes Einkommen.
| Vergleich für dasselbe Ehepaar | Einkommensteuer |
|---|---|
| Gemeinsame Veranlagung | 54.614 € |
| Einzelveranlagung: Person mit Abfindung | 21.085 € |
| Einzelveranlagung: Ehepartner | 14.233 € |
| Einzelveranlagung: beide zusammen | 35.318 € |
19.296 € weniger Einkommensteuer – allein durch die Wahl der Veranlagung.
Im Beispiel bleibt dem Ehepaar entsprechend mehr Geld zur Verfügung. Dafür muss kein zusätzlicher Betrag in eine Altersvorsorge oder Investition eingezahlt werden.
Was ist mit dem Ehegattensplitting?
Bei der Einzelveranlagung entfällt die gemeinsame Berechnung nach dem Ehegattensplitting. Trotzdem kann die getrennte Berechnung insgesamt günstiger sein, wie das Beispiel zeigt.
Besonders interessant ist der Vergleich, wenn die Person mit der Abfindung wenig anderes Einkommen hat und der Partner weiterhin gut verdient. Ob es sich tatsächlich lohnt, zeigt die Summe beider Steuerrechnungen – einschließlich der jeweils absetzbaren Ausgaben.
Geht das nur für das Abfindungsjahr?
Ja. Ehepaare können die Veranlagung für jedes Steuerjahr neu wählen. Die Entscheidung wird in der Steuererklärung getroffen. Dafür ist kein Wechsel der Steuerklasse erforderlich.
Welche Variante lässt dem Ehepaar mehr Geld?
Gemeinsame oder einzelne Veranlagung, zusätzliche Vorsorge oder eine Kombination verschiedener Möglichkeiten: Entscheidend ist das persönliche Ergebnis. Onfiro hilft, die finanziellen Möglichkeiten einzuordnen. Die konkrete steuerliche Gegenüberstellung kann eine Steuerberatung übernehmen.
Beispiel für 2026 mit anwendbarer Fünftelregelung. Einkommen nach bisherigen steuerlichen Abzügen; ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Arbeitslosengeld. Die Einkommensaufteilung ist eine zusätzliche Annahme für diesen Vergleich.
03 · Einkommen mit Rürup senken
Mit Rürup das steuerpflichtige Einkommen senken und Steuern sparen
Ein größerer Rürup-Beitrag kann das übrige steuerpflichtige Einkommen deutlich reduzieren. Dadurch kann die Fünftelregelung stärker wirken und die Steuer auf die Abfindung sinken. Gleichzeitig fließt das eingezahlte Geld in die eigene Altersvorsorge.
Wie groß dieser Unterschied sein kann, zeigt Fall B.
Fall B: 33.454 € weniger Einkommensteuer
Das Ehepaar erhält 150.000 € Abfindung und hat daneben 60.000 € gemeinsames zu versteuerndes Einkommen. Es nutzt den im Beispiel noch verfügbaren steuerlichen Spielraum für eine Rürup-Einzahlung vollständig aus.
| Fall B · zusammen veranlagt | Ohne zusätzliche Rürup-Einzahlung | Mit Rürup |
|---|---|---|
| Abfindung | 150.000 € | 150.000 € |
| Zusätzliche Rürup-Einzahlung | 0 € | 45.652 € |
| Übriges zu versteuerndes Einkommen | 60.000 € | 14.348 € |
| Einkommensteuer insgesamt | 54.614 € | 21.160 € |
33.454 € weniger Einkommensteuer.
Die Einzahlung senkt das übrige steuerpflichtige Einkommen von 60.000 € auf 14.348 €. Dadurch fällt die gesamte Einkommensteuer im Beispiel um mehr als die Hälfte niedriger aus. Die 45.652 € fließen zugleich in eine Rürup-Rente, aus der später eine lebenslange monatliche Rente gezahlt wird.
Wie viel lässt sich mit Rürup maximal absetzen?
Für steuerlich berücksichtigungsfähige Altersvorsorgebeiträge gelten 2026 folgende Höchstbeträge:
- 30.826 € bei Einzelveranlagung
- 61.652 € bei Zusammenveranlagung
Bereits berücksichtigte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk zählen mit. Bei Angestellten gehören auch die Arbeitgeberanteile dazu. Sie reduzieren den Betrag, der noch für eine zusätzliche Rürup-Einzahlung genutzt werden kann.
Wie viel Steuer lässt sich bei der eigenen Abfindung sparen?
Entscheidend sind das Einkommen im Auszahlungsjahr, ob man einzeln oder gemeinsam veranlagt ist, und was man noch zusätzlich steuerlich absetzen kann. Gerne zeigen wir produktseitig, welche Produkte steuerlich interessant sein können.
Beispiel für 2026 bei Zusammenveranlagung und anwendbarer Fünftelregelung. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die 16.000 € bereits berücksichtigten Rentenbeiträge sind eine Beispielannahme. Grundlagen: § 10 EStG, § 32a EStG und § 34 EStG.
04 · Einkommen durch Vorauszahlungen senken
Krankenversicherung vorauszahlen und Steuern sparen
Beiträge für kommende Jahre können bereits im Abfindungsjahr bezahlt und steuerlich abgesetzt werden. Dadurch sinkt das übrige steuerpflichtige Einkommen – und die Steuer auf die Abfindung kann deutlich niedriger ausfallen.
Fall B: 20.754 € weniger Einkommensteuer
Das Ehepaar erhält 150.000 € Abfindung und hat daneben 60.000 € gemeinsames zu versteuerndes Einkommen.
| Fall B | Ohne Vorauszahlung | Mit Vorauszahlung |
|---|---|---|
| Zusätzliche Vorauszahlung | 0 € | 36.000 € |
| Übriges steuerpflichtiges Einkommen | 60.000 € | 24.000 € |
| Einkommensteuer insgesamt | 54.614 € | 33.860 € |
20.754 € weniger Einkommensteuer im Abfindungsjahr.
Die vorausgezahlten Versicherungsbeiträge sind zugleich für die kommenden Jahre bezahlt.
Für wen ist das möglich – und wie entstehen die 36.000 €?
Das kommt für privat Versicherte und auch für freiwillig gesetzlich Versicherte infrage, die ihre Beiträge selbst zahlen. Die Versicherung muss die Vorauszahlung annehmen.
Im Beispiel werden monatlich 1.000 € vollständig absetzbare Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung angenommen: 1.000 € × 12 Monate × 3 Jahre = 36.000 €.
Wie viel tatsächlich absetzbar ist, hängt unter anderem vom Vertrag, Arbeitgeberzuschüssen und Erstattungen ab. Bereits im Abfindungsjahr abgesetzte Beiträge können in den Folgejahren nicht erneut abgezogen werden. § 10 EStG
Beispiel 2026: Zusammenveranlagung mit Fünftelregelung, ohne zusätzliche Rürup-Einzahlung, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Arbeitslosengeld. Die Vorauszahlung wird vollständig zusätzlich als abziehbar angenommen.
05 · Größere Beträge steuerlich absetzen
Mit einem Solar-Investment das übrige Einkommen auf null senken
Bei hohem sonstigem Einkommen und einer größeren Abfindung reichen kleinere Abzüge möglicherweise nicht weit. Eine geeignete Investition kann einen deutlich größeren Steuerabzug ermöglichen.
150.000 € Abfindung und 100.000 € anderes Einkommen
Wenn neben der Abfindung zum Beispiel noch 100.000 € anderes Einkommen zu versteuern ist, braucht es andere Möglichkeiten, diese 100.000 € Einkommen auf 0 € zu senken. Ein passendes Solar-Investment kann diesen zusätzlichen Abzug von 100.000 € ermöglichen.
Das übrige steuerpflichtige Einkommen sinkt von 100.000 € auf 0 €.
Die Abfindung bleibt bestehen. Für ihre Besteuerung macht es einen erheblichen Unterschied. Ohne dieses zusätzliche Einkommen kann die Fünftelregelung deutlich stärker wirken – und die Steuer auf die 150.000 € Abfindung erheblich sinken.
Ohne und mit IAB: Wie viel Einkommensteuer fällt an?
| Vergleich | Ohne IAB | Mit IAB |
|---|---|---|
| Abfindung | 150.000 € | 150.000 € |
| Übriges steuerpflichtiges Einkommen nach Abzügen | 100.000 € | 0 € |
| Einkommensteuer insgesamt | 93.864 € | 21.085 € |
72.779 € weniger Einkommensteuer im Abfindungsjahr.
Der Abzug senkt die Steuer auf das übrige Einkommen. Gleichzeitig wirkt die Fünftelregelung stärker: Auch die Steuer auf die Abfindung fällt deutlich niedriger aus.
Beispiel 2026: Einzelveranlagung mit anwendbarer Fünftelregelung. Der IAB von 100.000 € wird vollständig zusätzlich mit dem übrigen Einkommen verrechnet. Ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Progressionsvorbehalt. Grundlagen: § 32a EStG und § 34 EStG.
Wie ist dieser Abzug möglich?
Bei geeigneten geplanten Investitionen lassen sich bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten vor dem Kauf steuerlich abziehen. Das heißt Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB. Eine begünstigte Investition von 200.000 € kann somit einen Abzug von 100.000 € ermöglichen.
Das Beispiel setzt voraus, dass der IAB vollständig zusätzlich mit dem übrigen Einkommen verrechnet werden darf. § 7g EStG
Abfindung und Neuanfang
Vielleicht muss der nächste Job nicht sofort kommen.
Nach vielen Jahren Arbeit erst einmal Zeit haben. Für die Familie. Für eine Reise ohne Rückflug nach zwei Wochen. Für die Frage, wie es eigentlich weitergehen soll.
Die Abfindung kann den Spielraum dafür schaffen.
Vielleicht ist eine längere Auszeit möglich. Vielleicht reicht künftig eine kürzere Arbeitswoche. Oder der Ruhestand ist näher, als bisher gedacht.
Was davon ist finanziell möglich?
Im persönlichen Gespräch mit Martin Jacobs geht es um die eigenen Vorstellungen – und darum, welchen Spielraum Abfindung, vorhandenes Vermögen und spätere Renteneinnahmen eröffnen.
Mit der Onfiro-Zukunftsschmiede lassen sich daraus unterschiedliche Lebenspläne entwickeln und ihre finanziellen Auswirkungen vergleichen. Laufende Ausgaben und eine Reserve gehören von Anfang an dazu.
Aus „Kann ich mir das leisten?“ wird ein konkreter Plan für den nächsten Lebensabschnitt.
Im ersten Gespräch werden die Ausgangslage, die Wünsche und die nächsten Schritte besprochen.
Martin Jacobs ist Versicherungsmakler. Bei einem Produktabschluss über ihn kann eine einmalige oder laufende Vergütung des Produktpartners entstehen. Eine umfassende Finanzplanung wird gesondert vereinbart.
Häufige Fragen zu Abfindung und Steuern
Ist eine Abfindung steuerfrei?
Grundsätzlich ist eine Abfindung steuerpflichtig. Die Fünftelregelung kann die Einkommensteuer senken, macht die Zahlung aber nicht pauschal steuerfrei.
Wie viel bleibt von 100.000 € Abfindung netto?
Das hängt vom übrigen Einkommen, der Veranlagung und weiteren persönlichen Angaben ab. In Fall A bleiben von 100.000 € Abfindung nach 42.000 € Einkommensteuer noch 58.000 €. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer sind dabei noch nicht abgezogen. Einen allgemein gültigen Nettobetrag gibt es deshalb nicht.
Gilt die Fünftelregelung auch 2026?
Ja, die Regelung besteht weiterhin. Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber sie jedoch nicht mehr im Lohnsteuerabzug. Eine mögliche Erstattung ergibt sich erst nach der Steuererklärung.
Wie wird die Fünftelregelung beantragt?
Die Abfindung wird anhand der Lohnsteuerbescheinigung in der Steuererklärung angegeben. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss geprüft werden. Die konkrete Eingabestelle richtet sich nach Steuerjahr und verwendeter Software.
Bringt die Fünftelregelung bei normalem Gehalt nichts?
Sie kann auch mit weiterem Gehalt einen Vorteil bringen. Wie groß er ausfällt, hängt vom gesamten steuerpflichtigen Einkommen ab. Bei Fall A ist er null; das lässt sich nicht auf alle Beschäftigten übertragen.
Zählt bei Zusammenveranlagung das Einkommen des Ehepartners mit?
Ja. In Fall B stehen die 60.000 € für das gemeinsame übrige zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner. Auch wenn eine Person kein Gehalt erhält, kann die andere weiterhin steuerpflichtiges Einkommen haben.
Was zählt außer dem Gehalt noch als Einkommen?
Zum Beispiel steuerpflichtige Renten, Gewinne aus Vermietung oder aus einer Selbstständigkeit. Bei gemeinsam besteuerten Ehepaaren zählt auch das Einkommen des Partners. Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, kann aber die Steuer auf die Abfindung erhöhen. Der Fachbegriff dafür lautet Progressionsvorbehalt.
Ist eine Abfindung sozialversicherungsfrei?
Eine echte Entlassungsabfindung ist grundsätzlich kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Das ist von der Einkommensteuer zu unterscheiden. Insbesondere bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung können Besonderheiten bestehen. Der Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden sollte mit der Krankenkasse geklärt werden.
Können Rürup, Krankenversicherung und IAB kombiniert werden?
Unter passenden Voraussetzungen kommen mehrere Maßnahmen infrage. Sie haben aber unterschiedliche Grenzen und Wechselwirkungen. Entscheidend ist, wie viel Steuer insgesamt entfällt, welches Geld dafür gebunden wird und welche Verpflichtungen später folgen.
Quellen und Annahmen
Redaktioneller Stand: 18. September 2026. Die Beispiele erklären die Zusammenhänge anhand fester Zahlen. Die persönliche Steuer hängt von den tatsächlichen Angaben und erfüllten Voraussetzungen ab.
Welche Annahmen gelten für die drei Beispiele?
Es gelten die gesetzlichen Steuerregeln für 2026. Die Fünftelregelung darf in allen drei Fällen angewendet werden. Die angegebenen Einkommen sind bereits die Beträge nach steuerlichen Abzügen. Arbeitslosengeld und andere Leistungen, die den Steuersatz erhöhen können, sind nicht berücksichtigt. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind ebenfalls nicht enthalten.
Die Gesamtsteuer betrifft das andere Einkommen und die Abfindung zusammen. Die Zeile „Davon durch die Abfindung“ zeigt die zusätzliche Einkommensteuer durch diese Zahlung. Nur dieser Anteil wird von der Abfindung abgezogen. Die übrige Steuer gehört zum anderen Einkommen.
Fall B zeigt ein gemeinsam besteuertes Ehepaar. Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen für die Berechnung halbiert und die so ermittelte Steuer verdoppelt. Das heißt Ehegattensplitting.
Die Zahlen beschreiben die Einkommensteuer nach Anwendung der Fünftelregelung. Der Arbeitgeber kann bei der Auszahlung zunächst mehr Steuer einbehalten. Die spätere Steuererklärung kann dann zu einer Erstattung führen.
Welche Annahmen gelten für die Maßnahmen-Beispiele?
Abschnitt 03 führt Fall B mit 150.000 € Abfindung und 60.000 € gemeinsamem übrigen zu versteuernden Einkommen fort. Von 61.652 € Höchstbetrag sind im Beispiel 16.000 € durch bisherige Rentenbeiträge einschließlich Arbeitgeberanteilen ausgeschöpft. Der zusätzliche Rürup-Beitrag von 45.652 € ist vollständig abziehbar. Danach verbleiben 14.348 € übriges zu versteuerndes Einkommen; die gesamte Einkommensteuer sinkt von 54.614 € auf 21.160 €.
Abschnitt 04 zeigt denselben Ausgangsfall ohne zusätzliche Rürup-Einzahlung: 150.000 € Abfindung und 60.000 € gemeinsames übriges zu versteuerndes Einkommen nach bisherigen Abzügen. Angenommen werden 36.000 € vollständig zusätzlich abziehbare, selbst getragene Vorauszahlungen zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Das entspricht 1.000 € monatlich für drei kommende Jahre. Zuschüsse, Erstattungen und Rabatte werden im Beispiel nicht angenommen. Die Versicherung akzeptiert die Zahlung, die gesetzliche Grenze in Höhe des Dreifachen der auf das Zahlungsjahr entfallenden Beiträge wird eingehalten.
Durch die Vorauszahlung verbleiben 24.000 € übriges zu versteuerndes Einkommen. Die gesamte Einkommensteuer sinkt von 54.614 € auf 33.860 €; das sind 20.754 € weniger im Abfindungsjahr. Die bereits abgesetzten Beiträge lassen sich in den Folgejahren nicht erneut abziehen. Die Beispiele zeigen jeweils eine einzelne Maßnahme; ihre Steuerentlastungen lassen sich nicht einfach addieren.
Für beide Beispiele gelten die Regeln für 2026 bei Zusammenveranlagung und anwendbarer Fünftelregelung. Ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Arbeitslosengeld oder andere Leistungen mit Progressionsvorbehalt.
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif und Ehegattensplitting
- § 34 EStG – Fünftelregelung
- § 32b EStG – Progressionsvorbehalt
- § 39b EStG – Einbehaltung der Lohnsteuer
- § 10 EStG – Sonderausgaben
- § 26 EStG – Wahl der Veranlagung für Ehepaare
- § 7g EStG – IAB und Sonderabschreibungen
- BMF – Anwendungshinweise zum Investitionsabzugsbetrag
- AOK – Versicherungsschutz bei Abfindung
Weitere Themen: Steuern sparen · Onfiro-Finanzratgeber
Bei einem anschließenden Abschluss eines Finanzprodukts über Martin Jacobs kann eine einmalige oder laufende Vergütung des Produktpartners entstehen. Eine umfassende Finanzplanung wird gesondert vereinbart.
